CID (Customer Induced Damage)
Die Herstellergarantie
Die Herstellergarantie eines Produktes erlischt, wenn dies einen Fehler oder Defekt aufweist, welcher durch CID (Customer Induced Damage) entstanden ist.
Als CID werden alle Fälle bezeichnet, bei welchen Produkte durch unsachgemässen Gebrauch oder durch mechanische Einwirkung beschädigt wurden.
Solche Fälle unterliegen nicht der Gewährleistung/Garantie und es kann daher kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschädigung für den eigentlichen Defekt des Produkts verantwortlich ist, oder keinen Einfluss darauf hat (kausaler Zusammenhang).
Hier eine Auswahl möglicher Garantieausschluss-Gründe:
- Fall- und Bruch-Schäden
- Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
- Elektronische oder mechanische Modifikationen
- Entfernte Seriennummern
- Geöffnete Garantiesiegel («Warranty void if seal is broken» oder ähnliches)
- Beschriftete, bemalte oder gravierte Produktteile
- Normaler Verschleiss und Abnützung des Produktes